Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB FlixHost GmbH)

(Stand: 01.02.2023)

  1.       Allgemeiner Teil
  2.                Geltungsbereich
  3.                Vertragsschluss
  4.                Vertragsgegenstand und Vertragsdauer
  5.                Allgemeine Bestimmungen zu den Leistungen
  6.                Leistungsänderungen / Change Requests
  7.                Zahlungsbedingungen
  8.                Mitwirkungspflichten des Kunden
  9.                Haftung
  10.                Höhere Gewalt
  11.              Vertraulichkeit
  12.              Datenschutz
  13.              Sonstiges
  14.       Besondere Bestimmungen Server-Hosting
  15.                Leistungsumfang
  16.                Mitwirkungsleistungen und Pflichten des Kunden
  17.                Rechte Dritter
  18.                Sach- und Rechtsmängel
  19.       Besondere Bestimmungen Colocation
  20.                Leistungsumfang
  21.                Zugang zu dem IT -System
  22.                Mitwirkungsleistungen und Pflichten des Kunden
  23.                Vergütung
  24.                Sach- und Rechtsmängel
  25.       Besondere Bestimmungen Softwarepflege
  26.                Leistungsumfang
  27.                Mängelbeseitigung an der Software
  28.                Meldung von Mängeln
  29.                Mitwirkungspflichten des Kunden
  30.                Sach- und Rechtsmängel
  31.       Besondere Bestimmungen Beratungsleistungen
  32.                Leistungsumfang
  33.                Pflichten des Kunden
  34.                Nutzungsrechte
  35.                Schutzrechte Dritter
  36.        Besondere Bestimmungen Hardware Maintenance
  37.                Leistungsgegenstand
  38.                Inspektionen und Wartungen
  39.                Instandsetzung und Störungsbeseitigung
  40.                Mitwirkungsleistungen und Pflichten des Kunden
  1. Allgemeiner Teil
  2. Geltungsbereich
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Flixhost GmbHWeismüllerstraße 45, 60314 Frankfurt am Main, („Flixhost“) und ihren Kunden (zusammen im Folgenden auch die „Parteien“ genannt). Mit der Abgabe einer Bestellung bei Flixhost erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB an. Soweit Flixhost mit ihren Kunden individuell abweichende Vereinbarungen getroffen hat, gehen diese individuellen Absprachen diesen AGB vor.
    2. Die AGB gelten ausschließlich. Flixhost widerspricht ausdrücklich der Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunden, sofern diese von den AGB von Flixhost abweichen oder diesen widersprechen. Die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunden bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Flixhost.
    3. Je nach bestellter Leistung gelten neben diesem Allgemeinen Teil die besonderen Bestimmungen für Server-Hosting, Softwarepflege, Beratungsleistungen und/oder Hardware Maintenance. Im Fall von Widersprüchen gehen die Regelungen aus den besonderen Bestimmungen für die bestellte Leistung den Regelungen aus diesem Allgemeinen Teil vor.
    4. Sämtliche Angebote und Leistungen von Flixhost richten sich ausschließlich an als Unternehmen handelnde Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
  1. Vertragsschluss
      1. Die Darstellungen auf der Website von Flixhost stellen lediglich ein unverbindliches und freibleibendes Angebot zur Abgabe von Angeboten dar. Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde mit seiner Bestellung ein rechtsverbindliches Angebot zum Vertragsschluss abgibt und Flixhost dieses Angebot in einer Auftragsbestätigung annimmt. Die automatisch versendete Bestätigung der Bestellung des Kunden stellt noch nicht die Auftragsbestätigung dar, sondern zeigt dem Kunden lediglich an, dass seine Bestellung technisch bei Flixhost eingegangen ist. Die Auftragsbestätigung ist in der entsprechenden E-Mail ausdrücklich als solche benannt.
      2. Die Parteien einigen sich darauf, dass alle vertraglich bindenden Erklärungen über den elektronischen Signaturdienst von Scrive abgegeben werden können. Soweit in diesem Vertrag die Schriftform vereinbart wird, kann diese auch durch eine elektronische Signatur über Scrive ersetzt werden.
  1. Vertragsgegenstand und Vertragsdauer
      1. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus der Bestellung des Kunden und der Auftragsbestätigung von Flixhost, sowie den ergänzenden Regelungen in den jeweiligen besonderen Bestimmungen.
      2. Soweit nicht ausdrücklich zwischen den Parteien anders vereinbart, laufen Verträge unbefristet.
      3. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, müssen Kündigungen des Vertrages schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende erfolgen.
  1. Allgemeine Bestimmungen zu den Leistungen
      1. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind von Flixhost genannte Fristen und Termine, insbesondere Bereitstellungstermine, unverbindlich.
      2. Wenn Flixhost einen Auftrag nicht zu einem ggf. vereinbarten Termin erfüllen kann, wird Flixhost, sobald dies absehbar ist, schriftlich oder in Textform (z.B. per Fax oder E-Mail) darauf hinweisen, die vorhersehbare Dauer der Verzögerung angeben und die Gründe nennen, die die Terminüberschreitung verursachen. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
      3. Soweit nicht ausdrücklich in Text- oder Schriftform abweichend vereinbart, ist Flixhost berechtigt die geschuldeten Leistungen auch durch Unterauftragnehmer zu erbringen.
      4. Die Personalhoheit von Flixhost über ihre Mitarbeiter bleibt auch während der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen ausschließlich Flixhost zugeordnet. Es erfolgt keine Eingliederung in die Organisation des Kunden. Für alle Mitarbeiter von Flixhost, die beim Auftraggeber eingesetzt werden, verbleibt das Weisungs- und Direktionsrecht ausschließlich und uneingeschränkt bei FlixhostFlixhost obliegt insbesondere
      5. bei Festpreisprojekten die Entscheidung über Auswahl und Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter;
      6. die Festlegung der Arbeitszeit und Anordnung evtl. Überstunden;
      7. die Gewährung von Urlaub und Freizeit;
      8. die Durchführung von Arbeitskontrollen und die Überwachung der Ordnungsmäßigkeit der Arbeitsabläufe.
  1. Leistungsänderungen / Change Requests
      1. Änderungen der vertraglichen Leistungen, die dem technischen Fortschritt dienen oder aufgrund unvorhergesehener Schwierigkeiten erforderlich werden, sind Flixhost gestattet, soweit der Gegenstand der Leistung nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
      2. Werden vom Kunden Änderungen oder Ergänzungen auch bei einer Festpreis-Spezifikation im Verlaufe der Vertragsdurchführung gewünscht, so wird die damit im Zusammenhang stehende Leistung gemäß nachgewiesenem Aufwand abgerechnet. Dabei werden i.d.R. Aufwandsschätzungen vor Beginn der Arbeiten erstellt und es wird ein Auftrag für die Änderungen oder Ergänzungen durch einen bevollmächtigten Mitarbeiter des Kunden erteilt.
      3. Falls durch Änderungs- oder Ergänzungswünsche vertraglich vereinbarte Leistungstermine nicht mehr einzuhalten sind, wird Flixhost vor Auftragserteilung darauf zumindest in Textform hinweisen. Die Parteien legen in diesem Fall einvernehmlich einen neuen Leistungstermin fest. Mangels einer Festlegung eines neuen Leitungstermins verschiebt sich dieser um eine angemessene Frist, mindestens aber entsprechend der Dauer des Zeitraums zwischen dem Änderungs- bzw. Ergänzungswunsch und dem Abschluss oder der Ablehnung des Änderungsauftrags.
  1. Zahlungsbedingungen
      1. Soweit nicht anders vereinbart, gilt der in der Bestellung und der Bestellbestätigung angegebene Preis jeweils zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
      2. Rechnungen werden in den vereinbarten Intervallen von Flixhost an die vom Kunden in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse versendet. Soweit ein Kunde auf die Zustellung von Rechnungen per Post besteht, behält sich Flixhost vor, pro Rechnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 zu erheben, welche mit der jeweiligen Rechnung in Rechnung gestellt wird.
      3. Rechnungen von Flixhost sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Rechnungsdatum ohne Abzüge über die von Flixhost angebotenen Zahlungsmöglichkeiten (diese können je nach Leistungen variieren) zu tätigen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift der Zahlung bei Flixhost entscheidend.
      4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der ausstehende Betrag ab dem Tag der Fälligkeit mit neun (9) Prozentpunkten über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz zu verzinsen. Weiterhin ist Flixhost berechtigt, die Leistungserbringung bei einem mehr als nur unerheblichen Überschreiten der Zahlungsfrist vorrübergehend einzustellen, bis die fällige Zahlung eintrifft. Die Geltendmachung weiterer Schäden für den Fall des Verzugs bleibt unberührt, der Kunde hat das Recht Flixhost nachzuweisen, dass durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
      5. Aufrechnungen mit Gegenansprüchen oder Kürzungen oder Zurückbehaltungen wegen Gegenansprüchen sind nur zulässig, wenn diese von Flixhost anerkannt oder sie rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten des Kunden ist nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweils gleichen Vertragsverhältnis erlaubt. Eine Abtretung der Ansprüche des Kunden an einen Dritten ist nicht gestattet; die Regelung des § 354a HGB bleibt davon unberührt.
  1. Mitwirkungspflichten des Kunden
      1. Der Kunde hat auf seine Kosten alle Anstrengungen zu unternehmen, um Flixhost eine reibungslose Tätigkeit zu ermöglichen und alles zu unterlassen, was die Tätigkeit erschweren oder unmöglich machen könnte. Er wird zu diesem Zweck Flixhost sämtliche erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Flixhost unverzüglich mitzuteilen.
      2. Sofern die Datensicherung nicht gemäß ausdrücklicher Vereinbarung von Flixhost durchzuführen ist, gilt hierzu Folgendes: Der Kunde sorgt für eine geeignete Sicherung seiner Daten, Materialien und Software. Werden dem Kunden anstehende Arbeiten (einschließlich Störungs- und Mängelbeseitigung) oder sonstige Leistungen von Flixhost bekannt, wird er jeweils prüfen, ob eine aktuelle Datensicherung gegeben ist, andernfalls noch dafür sorgen. Auch die Überprüfung der Datensicherung (sowohl vor als auch nach den Arbeiten von Flixhost) ist Sache des Auftraggebers. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er das Risiko eines Datenverlusts trägt, wenn die Daten nicht gemäß aktuell anerkanntem Stand der Technik gesichert werden (Tages-, Wochen- und Monatssicherungen, z.B. im Wege eines Back-Ups auf einem weiteren gesonderten Server).
      3. Der Kunde übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von Flixhost eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 HGB. Der Kunde erklärt Rügen schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems. Macht der Kunde keine Mängel geltend, so gelten die Produkte als bei Ablieferung mangelfrei, soweit der später geltend gemachte Mangel bei Durchführung der vereinbarten Untersuchung erkennbar gewesen wäre.
      4. Der Kunde trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung seiner Pflichten.
  1. Haftung
      1. Für die Haftung von Flixhost sowie für die eigene Haftung ihrer Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – gelten die nachfolgenden Regelungen.
      2. Die Haftung wird wie folgt beschränkt:
      3. Flixhost haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten (d. h. von wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung von uns geschuldet wird und für die Erreichung des Vertragsziels von eminenter Bedeutung ist, bzw. deren Einhaltung von uns geschuldet wird und deren Verletzung dazu führen kann, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird);
      4. Flixhost haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung sonstiger Pflichten.
      5. Für Fälle anfänglicher Unmöglichkeit haftet Flixhost nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht.
      6. Die Haftung von Flixhost für Schäden aufgrund der Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit richtet sich nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes.
      7. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen Flixhost beträgt ein Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
      8. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse, -beschränkungen und -begrenzungen (inklusive der Begrenzung der Verjährungspflicht) gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Flixhost beruhen oder wenn Flixhost eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen hat.
  1. Höhere Gewalt
      1. Keine der Parteien kommt mit der Erfüllung einer Bestimmung dieses Vertragsverhältnisses in Verzug, wenn die Nichterfüllung auf ein Ereignis höherer Gewalt nach Ziffer 9.2 zurückzuführen ist.
      2. Höhere Gewalt bedeutet ein Ereignis,
      3. das die betreffende Partei nicht vorhersehen konnte,
      4. das außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betreffenden Partei liegt, und
      5. das die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch die betreffende Partei unmöglich oder so unpraktisch macht, dass sie unter den gegebenen Umständen vernünftigerweise als unmöglich anzusehen ist.Das können beispielsweise Ereignisse wie Naturkatastrophen, Bürgerkrieg und Krieg, Sabotage, Pandemien, Epidemien oder Unruhen sein. Ein Ereignis höherer Gewalt umfasst keine Ereignisse, die durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln einer Partei verursacht werden.
      6. Die betroffene Partei unterrichtet die andere Partei unverzüglich nach Bekanntwerden eines Ereignisses höherer Gewalt und teilt ihr mit, wie sich das Ereignis höherer Gewalt auf die geschuldete Leistung auswirkt und wie lange sie erwartet, dass das Ereignis höherer Gewalt andauern wird. In einem solchen Fall ist die andere Partei berechtigt, für den Zeitraum und in dem Umfang, in dem die andere Partei an der Erfüllung gehindert ist, vergleichbare Leistungen von einem Dritten zu beziehen.
      7. Wenn ein Ereignis höherer Gewalt die Erbringung eines wesentlichen Teils Leistungserbringung verhindert, können die Parteien den von einem solchen Ereignis höherer Gewalt betroffenen Teil des Vertragsverhältnisses mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als sechs (6) Monate andauert.
    1. Vertraulichkeit
      1. Die Parteien verpflichten sich, alle vor und im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt so, wie sie eigene vergleichbare vertrauliche Informationen schützen, mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe durch die empfangende Partei an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Ausübung der Rechte der empfangenden Partei oder zur Vertragserfüllung notwendig ist, und diese Personen im Wesentlichen vergleichbaren Vertraulichkeitspflichten wie hierin geregelt, unterliegen. Vervielfältigungen vertraulicher Informationen der jeweils anderen Partei müssen – soweit technisch möglich – alle Hinweise und Vermerke zu ihrem vertraulichen oder geheimen Charakter enthalten, die im Original enthalten sind.
      2. Der vorstehende Abschnitt gilt nicht für vertrauliche Informationen, die (a) vom Empfänger ohne Rückgriff auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt worden sind, (b) ohne Vertragsverletzung durch den Empfänger allgemein öffentlich zugänglich geworden sind oder rechtmäßig und ohne Pflicht zur Geheimhaltung von einem Dritten erhalten wurden, der berechtigt ist, diese vertraulichen Informationen bereitzustellen, (c) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne Einschränkungen bekannt waren oder (d) nach schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei von den vor-stehenden Regelungen freigestellt sind.
    2. Datenschutz
      Soweit die in der Bestellung und der Bestellbestätigung definierten Vertragspflichten von Flixhost eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden nach Art. 28 EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) notwendig machen, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO ab. Flixhost stellt dem Kunden auf ihrer Website ein entsprechendes Muster zur Verfügung. Mit Abschluss des Vertrags, der eine Auftragsverarbeitung durch Flixhost notwendig macht, schließen die Parteien zusätzlich diesen Auftragsverarbeitungsvertrag ab.
    3. Sonstiges
      1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Frankfurt am Main, Deutschland.
      2. Für alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Das Kollisionsrecht findet keine Anwendung.
      3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der getroffenen Vereinbarungen im Übrigen nicht. In diesem Fall werden die Parteien die unwirksame, nichtige oder undurchführbare Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzen, die der ursprünglichen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am ehesten gerecht wird.
  1. Besondere Bestimmungen Server-Hosting

Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für alle Verträge, die Leistungen zum Speichern, Abrufen, Verwalten und Einsehen von Dateien über das Internet auf einem von Flixhost zur Verfügung gestellten Server in einem Rechenzentrum von Flixhost beinhalten („Server-Hosting“). Sonstige Leistungen, wie beispielsweise Managed Services, externe Back-ups, Wartung oder Monitoring, sind von diesem Abschnitt nicht umfasst und werden zwischen den Parteien in einem eigenen Vertrag geregelt.

  1. Leistungsumfang
    1. Flixhost stellt dem Kunden in dem aus der Bestellung und der Bestellbestätigung ersichtlichen Umfang die Möglichkeit bereit, auf dem gemieteten Serverplatz Daten abzulegen und darauf zuzugreifen.
    2. Die Leistungen von Flixhost bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem von Flixhost betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist Flixhost nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.
    3. Flixhost erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 99,0 %. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der nachfolgend definierten Wartungszeiten. Flixhost ist berechtigt, für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen, soweit diese mindestens eine Woche vorher unter Angabe eines genauen Wartungsfensters den Kunden per E-Mail an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse angekündigt wurde. Während der Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen nicht zur Verfügung. Die Zeiträume für Wartungsarbeiten fallen nicht unter die oben genannte Gesamtverfügbarkeit.
    4. Flixhost ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen von Flixhost zu gewährleisten, wird Flixhost dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mindestens zwei (2) Wochen vorher mitteilen. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens eine (1) Woche vor dem mitgeteilten Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat Flixhost das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.
    5. Über Störungen in der Leistungserbringung wird Flixhost den Kunden unverzüglich, spätestens eine (1) Stunde nach Bekanntwerden, per E-Mail an die in der Bestellung angegebene Adresse unterrichten.
  1. Mitwirkungsleistungen und Pflichten des Kunden
    1. Die vom Kunden auf den Servern abgelegten Daten und installierten Programme dürfen den Betrieb des Servers, das Kommunikationsnetz von Flixhost und die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von Flixhost abgelegten Daten nicht gefährden. Gleiches gilt für eine übermäßige Nutzung des Servers die zu einer nicht vorgesehenen Dauerbelastung führen, beispielsweise durch längerfristige Penetration-Tests oder sonstige übermäßigen Nutzungen, die den Server übermäßig belasten. Sollte dies doch vorkommen, ist Flixhost berechtigt, die entsprechenden Programme zu deinstallieren, bzw. die entsprechenden Daten zu löschen. Falls erforderlich, ist Flixhost ebenfalls berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen und den Service soweit nötig vorrübergehend einzustellen. Flixhost wird in diesen Fällen den Kunden unverzüglich, spätestens eine (1) Stunde danach, per E-Mail an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse unterrichten.
    2. Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Server erhält er eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde hat das Passwort unverzüglich nach Erhalt zu ändern. Das geänderte Passwort muss eine Mindestlänge von acht Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort zu ändern, wenn zu befürchten ist, dass das Passwort nicht berechtigten Dritten zugänglich geworden ist. Wird das Passwort dreimal in Folge unrichtig eingegeben, so wird der Zugriff auf den Speicherplatz zum Schutz vor Missbräuchen gesperrt. Der Kunde wird hierüber informiert. Er erhält dann von Flixhost ein neues Passwort zugeteilt.
    3. Sollte der Kunde einen Fehler in der Leistungserbringung von Flixhost feststellen (bspw. die Nichtverfügbarkeit des Servers), so informiert er Flixhost unverzüglich über die in der Bestellbestätigung angegebene E-Mail-Adresse.
    4. Soweit nicht explizit vertraglich mit Flixhost vereinbart, darf der Kunde die von Flixhost im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellten Leistungen nicht Dritten zur gewerblichen Nutzung überlassen.
  1. Rechte Dritter
    1. Flixhost nimmt alle Handlungen hinsichtlich der vom Kunden auf den Server übermittelten Inhalte im Auftrag des Kunden und allein für diesen vor. Etwaige aus diesen Handlungen folgende Verletzungen von Schutzrechten Dritter, insbesondere die Verletzung von Urheberrechten (beispielsweise durch von Flixhost durchgeführte Back-ups), fallen insoweit in den Verantwortungsbereich des Kunden, wie Flixhost im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehandelt hat.
    2. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, geltende Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen, oder die Leistungen von Flixhost auf eine sonstige Art und Weise zu verwenden, die gegen geltende Gesetze verstößt.
    3. Im Falle eines unmittelbar bevorstehenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die Verpflichtung aus dem vorherigen Absatz sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen Flixhost auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist Flixhost berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden, ihre Leistungen, insbesondere die Anbindung der Inhalte an das Internet, soweit erforderlich mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Flixhost wird in diesen Fällen (soweit dies nicht gesetzlich oder behördlich untersagt ist) den Kunden unverzüglich, spätestens eine (1) Stunde danach, per E-Mail an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse unterrichten.
    4. Sollte Flixhost durch Dritte wegen einer behaupteten Verletzung geschützter Rechte im Zusammenhang mit nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen in Anspruch genommen werden, nimmt der Kunde die erforderlichen Handlungen vor, damit Flixhost nicht mehr in Anspruch genommen wird. Weitergehende Rechte von Flixhost bleiben unberührt.
  1. Sach- und Rechtsmängel
    1. Hinsichtlich des Server-Hosting gelten die Vorschriften des Mietrechts zur Mängelhaftung (§§ 535 ff. BGB).
    2. Der Kunde hat Flixhost jegliche Mängel unverzüglich in Text- oder Schriftform anzuzeigen.
    3. Die Mängelhaftung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen.
    4. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel gemäß § 536 a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
  1. Besondere Bestimmungen Colocation

Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für alle Verträge, die die Miete eines Platzes in einem Rechenzentrum von Flixhost für Hardware des Kunden beinhalten („Colocation“ oder auch „Server-Housing“). Sonstige Leistungen, wie beispielsweise Managed Services, externe Back-ups, Wartung oder Monitoring, sind von diesem Abschnitt nicht umfasst und werden zwischen den Parteien in einem eigenen Vertrag geregelt.

  1. Leistungsumfang
    1. Flixhost stellt dem Kunden den im Einzelvertrag ausgewählten Platz im Server-Rack zur Unterbringung der im Einzelvertrag näher definierten Hardware (nachfolgend zusammenfassend als „IT-System“ bezeichnet) zur Verfügung. Hierfür gelten vorrangig die jeweiligen Nutzungsbedingungen des im Einzelvertrag näher definierten Rechenzentrums.
    2. Soweit vom Kunden im Einzelvertrag gebucht, unterstützt Flixhost den Kunden zudem bei der Installation des IT-Systems im Rechenzentrum.
    3. Flixhost stellt die in den Nutzungsbedingungen angegebenen Bedingungen im Rechenzentrum sicher. Zudem erbringt Flixhost Leistungen zur Anbindung des IT-Systems an die Stromversorgung und an das Internet. Die Leistungen von Flixhost zur Datenübermittlung beschränken sich dabei auf die Übertragung zwischen dem IT-System des Kunden und dem von Flixhost betriebenen Übergabepunkt des eigenen Netzwerks an das Internet. Eine Einflussnahme auf Datentransfers außerhalb des eigenen Netzwerks ist Flixhost nicht möglich und ist auch nicht geschuldet.
    4. Die von Flixhost jeweils geschuldete Verfügbarkeit sowie der Umfang von Wartungsarbeiten und deren Zeitraum ergeben sich aus den für den im Einzelvertrag ausgewählten Standort geltenden Nutzungsbedingungen.
    5. Leistungen zum Betrieb und zur Wartung des IT-Systems übernimmt Flixhost nicht. Sind derartige Leistungen gewünscht, kann der Kunde Flixhost hierzu beauftragen, es gelten dann die jeweiligen besonderen Bedingungen der AGB sowie des Einzelvertrags.
    6. Flixhost treffen keine Obhutspflichten bezüglich des IT-Systems. Flixhost wird dem Kunden jedoch unverzüglich mitteilen, wenn Umstände eingetreten sind oder einzutreten drohen, die eine Beschädigung des IT-Systems erwarten lassen.
    7. Soweit nicht explizit vertraglich mit Flixhost vereinbart, darf der Kunde die von Flixhost im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellten Leistungen nicht Dritten zur gewerblichen Nutzung überlassen.
  1. Zugang zu dem IT -System
    1. Der Kunde und von ihm autorisierte Personen haben nach vorheriger Absprache mit Flixhost mind. drei Werktage im Voraus und zu den üblichen Geschäftszeiten Zugang zu dem IT-System. Der Zugang erfolgt nach Wahl von Flixhost alleine oder unter Begleitung eines Mitarbeiters von Flixhost.
    2. Der Kunde ist zur pfleglichen Behandlung der Server-Racks verpflichtet. Bei Arbeiten vor Ort eingesetzte Personen müssen über hinreichende Qualifikationen für Arbeiten in einem Rechenzentrum verfügen und werden vom Kunden vorab auf die Einhaltung der geltenden Nutzungsbedingungen verpflichtet.
    3. Der Kunde stellt sicher, dass für die von ihm zum Zugang zum IT-System ausgewählten Personen eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von mind. EUR 3 Millionen pro Schadensfall abgeschlossen ist.
  1. Mitwirkungsleistungen und Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde stellt sicher, dass das IT-System der Spezifikationen in den geltenden Nutzungsbedingungen des im Einzelvertrag ausgewählten Rechenzentrums entspricht und mit dem Server-Rack, dem Stromanschluss und der Internetverbindung kompatibel ist. Insbesondere wird der Kunde keine Hardware unterbringen, die – auch über die enthaltene Software – die Datensicherheit und den Datenfluss im Kommunikationsnetz des Rechenzentrums nachteilig beeinträchtigen kann.
    2. Gefährden vom Kunden auf dem IT-System installierte Programme oder Skripte den Betrieb des Kommunikationsnetzes des Rechenzentrums oder die Sicherheit und Integrität anderer Geräte, so kann Flixhost unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung des IT-Systems an das Kommunikationsnetz ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einstellen.
    3. Der Kunde ist dafür zuständig, dass der Datenaustausch des IT-Systems über das Internet und die auf dem IT-System abgelegten Inhalte keine Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzen. Die von dem Kunden auf dem IT-System abgelegten Inhalte stellen für Flixhost fremde Inhalte dar, zu denen Flixhost den Zugang zur Nutzung vermittelt. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung die rechtliche Zulässigkeit des Zugänglichmachens dieser Inhalte über das Internet.
    4. Der Kunde ist für die Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Nutzung der Leistungen von Flixhost verantwortlich.
    5. Im Falle der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen Flixhost auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet ist Flixhost berechtigt, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Flixhost wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren. Der Kunde stellt Flixhost von jeglicher von ihm zu vertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
    6. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, das IT-System unverzüglich zurückzunehmen und aus dem Rechenzentrum zu entfernen.
  1. Vergütung
    1. Die Vergütung der von Flixhost erbrachten Leistungen richtet sich nach der im Zeitpunkt des Abschlusses des Einzelvertrags gültigen Preisliste.
    2. Flixhost ist berechtigt, die den Leistungen zugrunde liegende Preisliste zu ändern.   Flixhost wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Ist der Kunde mit der Änderung der Preisliste nicht einverstanden, so kann er dieses Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung der Preisliste kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. Flixhost wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
  1. Sach- und Rechtsmängel
    1. Hinsichtlich der Colocation gelten die Vorschriften des Mietrechts zur Mängelhaftung (§§ 535 ff. BGB).
    2. Der Kunde hat Flixhost jegliche Mängel unverzüglich in Text- oder Schriftform anzuzeigen.
    3. Die Mängelhaftung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen.
    4. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel gemäß § 536 a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
  1. Besondere Bestimmungen Softwarepflege

Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für alle Verträge, die Leistungen zur Anpassung und Pflege von in der Bestellung und der Bestellbestätigung näher definierten Computerprogrammen (in diesen Besonderen Bestimmungen Softwarepflege im Folgenden „Software“ genannt) durch Flixhost („Softwarepflege“).

  1. Leistungsumfang
    1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, passt Flixhost die Software an außerbetriebliche (gesetzliche) Vorschriften an, soweit dies durch Programmänderungen erreicht werden kann und keine Neuerstellung der bestehenden Programme erfordert. Dabei stellt Flixhost dem Kunden Verbesserungen der bestehenden Programme auf Grund der allgemeinen Anwendungserfahrung zur Verfügung. Bei der Anpassung der Software berücksichtigt Flixhost den jeweiligen Stand der Technik und insbesondere allgemeine Industriestandards und öffentlich bekanntgegebene Vorgaben und Anwendungspraktiken des Herstellers der Software. Insbesondere spielt Flixhost alle vom Hersteller für die Software zur Verfügung gestellten Updates spätestens innerhalb von acht (8) Wochen beim Kunden auf und stellt ihm die jeweils jüngste Programmversion zur Verfügung. Soweit Updates wichtige Sicherheitsprobleme beheben, spielt Flixhost sie spätestens innerhalb von zwei (2) Wochen auf.
    2. Nicht zum Umfang der Leistungen von Flixhost im Rahmen der Softwarepflege gehören die Installation und Einrichtung der Software an sich, die Einarbeitung von Bedienungskräften, die mündliche oder schriftliche Beratung in Programmfragen, die Bearbeitung von Datensicherungen und die Konvertierung von Datenbeständen des Kunden bei Programmumstellungen. Diese Leistungen können vom Kunden bei Flixhost auf Wunsch gesondert bestellt werden. Ebenfalls nicht zu den Leistungen von Flixhost gehört die Funktion der Software selbst und der vom Hersteller zur Verfügung gestellten Updates.
  1. Mängelbeseitigung an der Software
    1. Während der Laufzeit dieses Vertrages auftretende Mängel an der Software wird Flixhost auf der Grundlage der nachfolgenden Regelungen beseitigen.
    2. Mängel an der Software werden durch Flixhost nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden in folgende Kategorien unterteilt:
      1. Mangel der Kategorie 1 (sehr hohe Priorität): Störung, die einen Ausfall des gesamten Systems oder wesentlicher Teile desselben verursacht, sodass eine Nutzung desselben vollständig oder nahezu vollständig ausgeschlossen ist. Die Beeinträchtigung des Betriebsablaufes ist derart wesentlich, dass eine sofortige Abhilfe unerlässlich ist.
      2. Mangel der Kategorie 2 (höhere Priorität): Störung, welche die Systemnutzung derart beeinträchtigt, dass eine sinnvolle Systemnutzung nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Mehrere parallel auftretende Mängel der Kategorie 2 können einen Mangel der Kategorie 1 begründen.
      3. Mangel der Kategorie 3 (normale Priorität): Sonstige Störungen, welche die Systemnutzung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Mehrere parallel auftretende Mängel der Kategorie 3 können einen Mangel der Kategorie 2 oder der Kategorie 1 begründen.
    3. Flixhost reagiert auf die Meldung eines Mangels durch den Kunden binnen nachfolgender Reaktionsfristen:
      1. Bei Mängeln der Kategorie 1: Innerhalb einer (1) Stunde nach Erhalt der Meldung,
      2. Bei Mängeln der Kategorie 2: Innerhalb von vier (4) Stunden nach Erhalt der Meldung,
      3. Bei Mängeln der Kategorie 3: Innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Erhalt der Meldung.
    4. Flixhost beseitigt die Mängel soweit möglich binnen einer angemessenen Frist.
    5. Beim Vorliegen von Mängeln der Kategorie 1 und 2 stellt Flixhost bis zur vollständigen Beseitigung der Mängel soweit möglich eine Behelfslösung („work around„) bereit, sollten sich die Mängel nicht binnen einer angemessenen Frist beheben lassen.
  1. Meldung von Mängeln
    Meldungen von Mängeln an der Software haben durch den Kunden unverzüglich über die in der Bestellbestätigung mitgeteilte E-Mail-Adresse zu erfolgen. Soweit ein Mangel der Kategorie 1 oder 2 vorliegt, haben die Meldungen zusätzlich über die in der Bestellbestätigung mitgeteilte Telefonnummer zu erfolgen.
  2. Mitwirkungspflichten des Kunden
    1. Der Kunde untersucht die Pflegeleistungen von Flixhost unverzüglich nach ihrer Erbringung, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit der Leistungen und Funktionsfähigkeit der Software und ihrer Programmfunktionen.
    2. Stellt der Kunde bei dieser Untersuchung Mängel fest, meldet er diese unverzüglich schriftlich oder in Textform an Flixhost. Dabei beschreibt er den Mangel präzise und detailliert hinsichtlich der Bedingungen, unter denen er auftritt und schildert dessen Symptome. Mängel, die der Kunde im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellen konnte, meldet er unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich Flixhost.
    3. Der Kunde stellt die Software und die vom Hersteller zur Verfügung gestellten Programmupdates bei und stellt sicher, dass die von Flixhost vertraglich geschuldeten Leistungen ohne Verstoß gegen Lizenzen oder sonstige Anforderungen des Herstellers erbracht werden können. Der Kunde gewährt Flixhost den für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Zugang zu seinen Geschäftsräumen in den Geschäftszeiten und stellt die erforderlichen technischen Einrichtungen und Datenverbindungen bereit. In dringlichen Angelegenheiten gewährleistet er einen Zugang auch jenseits der üblichen Geschäftszeiten.
    4. Der Kunde schult seine Mitarbeiter im Umgang mit der Software und gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechende Dokumentation und Datensicherung sowie Protokollierung von Störungsfällen. Er benennt ferner einen Mitarbeiter als Ansprechpartner für die zu pflegende Software.
  1. Sach- und Rechtsmängel
    1. Flixhost erbringt die Pflegeleistungen frei von Mängeln und Rechten Dritter. Während der Laufzeit des Vertrags auftretende Sachmängel beseitigt Flixhost unentgeltlich.
    2. Liegt eine von Flixhost zu vertretende Verletzung von Schutzrechten Dritter durch die nach diesem Vertrag erbrachten Pflegeleistungen vor, kann Flixhost auf ihre Kosten und nach ihre Wahl entweder die für den Kunden erforderlichen Nutzungsrechte erwerben oder die betreffende Leistung so abändern oder neu erbringen, dass keine Schutzrechte Dritter mehr verletzt werden, sie aber noch den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Kann Flixhost die erforderlichen Nutzungsrechte nicht gewähren oder die vertragliche Leistung entsprechend abändern, ist der Kunde zur sofortigen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. Ansprüche des Kunden richten sich nach der Haftungsregelung im Allgemeinen Teil dieser AGB.
    3. Ansprüche des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten und beginnt mit dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Flixhost, arglistigem Verschweigen des Mangels, Personenschäden oder Rechtsmängeln.
  1. Besondere Bestimmungen Beratungsleistungen

Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für alle Verträge, die Beratungs- und Unterstützungsleistungen von Flixhost in Bezug auf IT für den Kunden zum Gegenstand haben („IT-Beratungsleistungen“).

  1. Leistungsumfang
    1. Flixhost erbringt gegenüber dem Kunden die in der Bestellung und der Bestellbestätigung genauer definierten Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Die Leistungen von Flixhost umfassen nicht die Projektsteuerung. Die Verantwortung für den Projekterfolg liegt beim Kunden.
    2. Flixhost erbringt ihre Leistungen entsprechend dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik. Rechts- oder Steuerberatung wird von Flixhost nicht erbracht.
    3. Der Ort der Auftragserbringung (beim Kunden vor Ort oder per Videokonferenz/Telefonaten) ist in der Bestellung und Bestellbestätigung näher definiert.
    4. Flixhost erbringt ihre Beratungsleistungen werktags zu den üblichen Geschäftszeiten des Kunden.
    5. Soweit nicht anders vereinbart, ist Flixhost in der Wahl der Personen frei, die sie zur Leistungserbringung einsetzt. Sie trägt dafür Sorge, dass die von ihr eingesetzten Personen zur Leistungserbringung hinreichend qualifiziert sind. Sofern und soweit Flixhost dem Kunden Personen namentlich benannt hat, die sie zur Leistungserbringung einzusetzen beabsichtigt, entspricht dies dem Planungsstand zum Zeitpunkt der namentlichen Benennung. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz der genannten Personen besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die von Flixhost zur Leistungserbringung eingesetzten Personen unterliegen nicht der Weisungsbefugnis des Kunden, selbst wenn sie ihre Leistungen in den Räumen des Kunden erbringen.
  1. Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde erbringt die in der Bestellung und Bestellbestätigung festgelegten Mitwirkungsleistungen. Über diese benannten Leistungen hinaus wird er alle Mitwirkungshandlungen vornehmen, die für eine vertragsgemäße Leistungserbringung durch Flixhost nötig sind. Insbesondere wird er, soweit für die Vertragserfüllung von Flixhost:
      1. alle für die Beratung nötigen Informationen zur Verfügung stellen,
      2. den für die Leistung nötigen Zugang zu den Räumlichkeiten und zu seinen Mitarbeitern ermöglichen,
      3. alle erforderlichen Arbeitsmaterialien und Arbeitsplätze zur Verfügung stellen, und
      4. den nötigen Zugang zu seinen IT-Systemen einräumen.
    2. Soweit Leistungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordert der Kunde diese Leistungen bei Flixhost mit einer angemessenen Vorlaufzeit unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen in Schriftform an.
    3. Die Mitwirkungsleistungen des Kunden erfolgen unentgeltlich.
  1. Nutzungsrechte
    Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde von Flixhost an den von Flixhost entwickelten Arbeitsergebnissen ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Arbeitsergebnisse für eigene interne Zwecke zu nutzen. Dies umfasst auch die Nutzung durch Dritte für den Auftraggeber, zum Beispiel andere Dienstleister.
  2. Schutzrechte Dritter
    1. Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der unter diesem Vertrag von Flixhost erstellten Arbeitsergebnisse Schutzrechte Dritter verletzt, wird Flixhost den Kunden von gerichtlich rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Dritter aufgrund bestehender Schutzrechte Dritter freistellen, sofern und soweit die Arbeitsergebnisse nicht auf Vorgaben oder Beistellungen des Kunden beruhen.
    2. Der Kunde wird:
      1. Flixhost unverzüglich schriftlich von geltend gemachten Ansprüchen unterrichten,
      2. Flixhost die Entscheidung über die Abwehr der Ansprüche überlassen, und
      3. Flixhost alle zur Verteidigung gegen einen solchen Anspruch vorhandenen und vernünftigerweise erforderlichen Informationen und Unterstützungshandlungen zur Verfügung stellen.
    3. Flixhost wird von ihrer Verpflichtung zur Freistellung frei, wenn der Kunde bei der Abwehr solcher Ansprüche Dritter und der Minderung möglicher Schäden nicht im Einvernehmen mit Flixhost handelt.
  1. Besondere Bestimmungen Hardware Maintenance

Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für alle Verträge, welche die Instandhaltung und Wartung von Hardware durch Flixhost für den Kunden zum Gegenstand haben („Hardware Maintenance“).

  1. Leistungsgegenstand
    1. Flixhost hält die in der Bestellung und Bestellbestätigung näher definierten Anlagen (in diesen Besonderen Bestimmungen Hardware Maintenance „Hardware“ genannt) instand und wartet sie. Ziel der Instandhaltung ist die Aufrechterhaltung des vereinbarten Zustands der Hardware. Eine Verantwortlichkeit für ein bestimmtes Betriebsergebnis oder eine bestimmte Verfügbarkeit der Hardware übernimmt Flixhost nicht.
    2. Flixhost erbringt die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik unter Berücksichtigung der ihr bekannten Richtlinien des jeweiligen Herstellers der Hardware. Vereinbaren die Parteien eine bestimmte Ausführungsart der Leistungen, insbesondere durch Bezugnahme auf technische Richtlinien (z.B. DIN, EN, VDI, VDMA u.Ä.), bestimmen diese Leistungsbeschreibungen im Verhältnis der Parteien zueinander insoweit die anerkannten Regeln der Technik.
    3. Dieser Vertrag entbindet den Kunden nicht von Kontrollen und Maßnahmen, die Gesetze oder andere Vorschriften ihm auferlegen, es sei denn, dies ist ausdrücklich unter Bezugnahme auf das betreffende Gesetz und andere Vorschriften zum Gegenstand der von Flixhost zu erbringenden Leistungen gemacht worden.
    4. Kein Teil der Leistung von Flixhost ist die mangelfreie Funktion der Hardware an sich.
  1. Inspektionen und Wartungen
    1. Wartungs- und Inspektionsleistungen ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Sie werden durch Flixhost in eigener Verantwortung während der Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt und mit einer Frist von sieben (7) Tagen im Voraus angemeldet.
    2. Voraussetzung für das Erbringen der Wartungsleistungen ist, dass der Kunde die Hardware in einem den vereinbarten, bei Fehlen einer Vereinbarung hilfsweise in dem den anerkannten Regeln entsprechenden gewarteten Zustand einsetzt, es sei denn dies wäre für den Kunden nicht zumutbar, etwa weil Flixhost die dafür nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen nicht erbracht hat. Ist der Kunde wegen Unzumutbarkeit nicht verpflichtet, die Anlage in einem gewarteten Zustand einzusetzen, ohne dass dies Flixhost zuzurechnen ist, ruhen die Verpflichtungen von Flixhost zur Wartung.
    3. Die Wartung umfasst auch die Beseitigung kleinerer Schäden (Instandsetzung), soweit dies ohne wesentlichen Zeit- und Materialaufwand möglich ist.
  1. Instandsetzung und Störungsbeseitigung
    1. Um gemeldete Störungen zu beseitigen oder vorbeugend außerhalb der Wartung Störungen der Anlage zu vermeiden, wird Flixhost die Hardware innerhalb einer angemessener Frist nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen instand setzen. Ziel der Instandsetzung ist die Herstellung oder der Erhalt des vereinbarten Zustands.
    2. Die Leistungen zur Instandsetzung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, für die, wenn nichts anderes vereinbart wird, die Bestimmungen dieser Bedingungen gelten. Mit einer vertragsgemäßen Störungsmeldung gibt der Kunde einen Antrag auf Abschluss eines Instandsetzungsvertrages ab. Die Kosten für die Instandsetzung bestimmen sich nach der allgemeinen Preisliste von Flixhost.
    3. Wünscht der Kunde vor der Ausführung der Instandsetzung einen Kostenvoranschlag, so hat er dies Flixhost spätestens mit dem Instandsetzungsauftrag mitzuteilen. Ein Instandsetzungsvertrag kommt dann erst zustande, wenn der Kunde das mit einem Kostenvorschlag versehene Angebot von Flixhost annimmt oder sich die Parteien anderweitig einigen. Wenn nicht anders vereinbart, ist ein Kostenvoranschlag unverbindlich. Der Kostenvoranschlag ist zu vergüten. Ist bei Ausführung der Arbeiten erkennbar, dass der Kostenvoranschlag um mehr als 10 % überschritten wird, hat Flixhost dies anzuzeigen und darf die Leistungen – außer in dringenden Fällen – nur nach Zustimmung durch den Kunden ausführen.
    4. Während der Laufzeit dieses Vertrages auftretende Mängel an der Hardware wird Flixhost auf der Grundlage der nachfolgenden Regelungen beseitigen.
    5. Mängel an der Hardware werden durch Flixhost nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden in folgende Kategorien unterteilt:
      1. Mangel der Kategorie 1 (sehr hohe Priorität): Störung, die einen Ausfall des gesamten Systems oder wesentlicher Teile desselben verursacht, sodass eine Nutzung desselben vollständig oder nahezu vollständig ausgeschlossen ist. Die Beeinträchtigung des Betriebsablaufes ist derart wesentlich, dass eine sofortige Abhilfe unerlässlich ist.
      2. Mangel der Kategorie 2 (höhere Priorität): Störung, welche die Systemnutzung derart beeinträchtigt, dass eine sinnvolle Systemnutzung nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Mehrere parallel auftretende Mängel der Kategorie 2 können einen Mangel der Kategorie 1 begründen.
      3. Mangel der Kategorie 3 (normale Priorität): Sonstige Störungen, welche die Systemnutzung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Mehrere parallel auftretende Mängel der Kategorie 3 können einen Mangel der Kategorie 2 oder der Kategorie 1 begründen.
    6. Flixhost reagiert auf die Meldung eines Mangels durch den Kunden binnen nachfolgender Reaktionsfristen:
      1. Bei Mängeln der Kategorie 1: Innerhalb einer (1) Stunde nach Erhalt der Meldung,
      2. Bei Mängeln der Kategorie 2: Innerhalb von vier (4) Stunden nach Erhalt der Meldung,
      3. Bei Mängeln der Kategorie 3: Innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Erhalt der Meldung.
    7. Flixhost beseitigt die Mängel soweit möglich binnen einer angemessenen Frist.
    8. Beim Vorliegen von Mängeln der Kategorie 1 und 2 stellt Flixhost bis zur vollständigen Beseitigung der Mängel innerhalb der Beseitigungsfrist soweit möglich eine Behelfslösung („work around„) bereit, sollten sich die Mängel nicht binnen dieser Frist beheben lassen.
    9. Instandsetzungsleistungen können je nach Vereinbarung zwischen den Parteien die vorrübergehende Bereitstellung einer anderen Hardware, die Störungsbeseitigung durch Remote-Zugriff oder vor Ort oder einen Vorschlag zur Umgehung der Störung umfassen.
    10. Flixhost verpflichtet sich, bei Eingang einer ordnungsgemäßen Störungsmeldung des Kunden spätestens innerhalb der festgelegten Reaktionszeiten Maßnahmen zur Beseitigung der Störung einzuleiten. Die Arbeiten zur Störungsbeseitigung erfolgen im Rahmen der Möglichkeiten von Flixhost unter Beachtung ihrer vertraglichen Pflichten. Eine Garantie zur Beseitigung der Störung übernimmt Flixhost nicht, sie wird sich aber bemühen, die Störung innerhalb der vereinbarten Entstörungszeit zu beheben. Sobald für Flixhost erkennbar ist, dass die Entstörungszeit nicht eingehalten werden kann, wird sie dies dem Kunden mitteilen.
    11. Während der Instandsetzung beim Kunden besteht kein Versicherungsschutz. Der Kunde hat nach seiner Wahl für Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Maschinenbruchversicherung zu sorgen.
  1. Mitwirkungsleistungen und Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde wird Flixhost in jeder Hinsicht bei der Erfüllung der Leistungen nach diesem Vertrag unterstützen. Insbesondere wird er im Interesse einer effizienten Mängelbeseitigung und -behandlung unverzüglich nach Vertragsschluss oder mit der Bestellung einen verantwortlichen Mitarbeiter sowie entsprechenden Stellvertreter mit vertieften Kenntnissen bezüglich der instand zu halten den Hardware als Ansprechpartner für Flixhost einsetzen und ihr benennen.
    2. Der Kunde wird bei dem Betrieb der Hardware die Betriebsanleitung des Herstellers und dessen Empfehlungen beachten. Auffälligkeiten an der Hardware wird der Kunde unaufgefordert Flixhost mitteilen.
    3. Soweit der Kunde eine Instandsetzung wünscht, unterrichtet er Flixhost bei Störungen der Hardware über die in der Bestellung und Bestellbestätigung angegebene E-Mail-Adresse oder während der Geschäftszeiten von Flixhost über die angegebene Telefonnummer. Dabei gibt der Kunde eine möglichst detaillierte Beschreibung der Symptome, der Einsatzbedingungen, vorausgegangener Anweisungen an die Hardware sowie etwaiger relevanter Drittmaschinen oder -anlagen an.
    4. Der Kunde stellt die Hardware bei und stellt sicher, dass Flixhost die vertraglich geschuldeten Leistungen an der Hardware ohne Verstoß gegen Lizenzen oder sonstige Vorgaben der Hersteller durchführen kann. Soweit gewünscht und individualvertraglich vereinbart, übernimmt Flixhost die Prüfung gemäß vorstehendem Satz.
    5. Der Kunde gewährt den Mitarbeitern von Flixhost Zugang zur Hardware für angekündigte Inspektionen oder Wartungsarbeiten, sowie für bestellte Instandsetzungsarbeiten. Soweit eine Remote-Tätigkeit vereinbart ist, gewährt der Kunde Flixhost die telekommunikative Anbindung an die Hardware. Der Remote-Zugriff kann neben dem Monitoring auch zur Beseitigung von Störungen und Mängeln verwendet werden. Sollte eine Störungs- oder Mangelbeseitigung per Remote-Zugriff nicht möglich sein, weil dieser Zugriff durch den Kunden nicht hergestellt war, und als Folge ein Vorort-Einsatz erforderlich werden, so berechnet Flixhost die dafür angefallen Kosten nach Aufwand.
    6. Der Kunde wird die Leistungen von Flixhost einschließlich der gegebenenfalls geänderten oder ergänzten Dokumentation unverzüglich nach Überlassung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf deren Vollständigkeit sowie grundlegende Funktions- und Betriebsfähigkeit.
    7. Mängel, die hierbei festgestellt werden, müssen Flixhost unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Die Mangelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel zu enthalten. Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar waren, müssen wiederum unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Auch diese Mängelrüge muss eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel enthalten.
    8. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Mängelrüge, so ist er von der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen ausgeschlossen. Schadensersatz kann der Kunde in diesen Fällen nur insoweit verlangen, wie der Schaden nicht auf der verspäteten Rüge beruht.